Camp Teilnahme


Teilnahmebedingungen

VfR Mannheim 1896 –

Fußball-Ferien-Camps

Anmeldung

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Mit Eingang der Anmeldung ist diese seitens des Teilnehmers verbindlich.

 

Uhrzeiten Camp- und Betreuungstage

täglich von 09:00 Uhr–17:00 Uhr, Mittagspause 12:00–12:45 Uhr

Bringzeit: ab 08:30 Uhr, Holzeit: ab 16:30 Uhr

 

Teilnahmegebühr - Bezahlung

Die Teilnahmegebühr richtet sich nach dem jeweils gebuchten Ferien-Fußball-Camp und der KAT-Zuordnung (siehe Teilnahmebestätigung). Die Teilnahmegebühr ist fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Teilnahmebestätigung zum Fußball-Ferien-Camp. Erfolgt die Teilnahmebestätigung weniger als 14 Tage vor Beginn des Camps, ist die Teilnahmegebühr sofort fällig, jedoch vor dem ersten Camp-Tag. Die Teilnahmegebühr ist zahlbar per Überweisung auf das Konto des Fördervereins VfR Mannheim e.V.

 

Rücktrittsrecht des Veranstalters

Der VfR Mannheim 1896 ist berechtigt, von der Durchführung des Ferien-Fußball-Camp abzusehen, wenn die Mindestteilnehmerzahl je Camp von mindestens 10 Teilnehmern nicht erreicht wird. Dem Erziehungsberechtigten wird dies spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Camp-Termin schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg mitgeteilt und eine ggf. bereits entrichtete Teilnehmergebühr unverzüglich zurückerstattet. Zudem kann der VfR Mannheim die Teilnahme verweigern, wenn die Teilnahmegebühr bis zum Beginn des Camps nicht entrichtet wurde und die Erziehungsberechtigten hiervon zuvor unter Fristsetzung mit evtl. Ablehnung in Kenntnis gesetzt worden sind.

 

Rücktrittsrecht Teilnehmer durch den Erziehungsberechtigten, Nichterscheinen beim Camp

Die Erziehungsberechtigten können vor Beginn der Veranstaltung jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Fußball-Ferien-Camp zurücktreten. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Camps oder Ausschluss des Teilnehmers vom Camp wird die Teilnahmegebühr weder in voller Höhe noch anteilig erstattet. Gleiches gilt im Fall des unentschuldigten Nichterscheinens des Teilnehmers zu Beginn des Camps.

Entsprechend beträgt eine Rücktrittsentschädigung

• bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 35 %

• bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %

• danach 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr

Teilnahmebestätigung und Teilnahmebedingungen Soccer Kids Ferien-Fußball-Camp 2019

Teilnahmebedingungen:

 

Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer und des Betreuungspersonals Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Camp erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Camp abzuholen. Hierdurch hat der Veranstalter Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr. Der Erziehungsberechtigte versichert, dass der Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Insbesondere teilt er dem Veranstalter vor Beginn des Camps die Notwendigkeit und Pflicht des Teilnehmers zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien des Teilnehmers mit. Er erklärt weiterhin, dass

der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Camps über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Bei leichten Verletzungen des Teilnehmers, die während des Camps auftauchen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Trainern und dem Betreuungspersonal versorgt wird. Wird ein Teilnehmer während des Camps krank oder verletzt sich, so stark, bevollmächtigen der VfR Mannheim bzw. die Trainer/das Betreuungspersonal alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen.

Sollten dem VfR Mannheim durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklärt sich der Erziehungsberechtigte bereit, diese umgehend zu erstatten.

 

Recht am eigenen Bild und Weitergabe persönlicher Daten

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anmeldung des Kindes innerhalb des VfR Mannheim 1896 e.V. Ferien-Fußball-Camp verwendet. Sie werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Erziehungsberechtigten und der Teilnehmer willigen ein, dass während des Camps vom Teilnehmer getätigte Bild- und/oder Videoaufnahmen ohne vollständige Namenszuordnung im Rahmen von Presse- und Öffentlichkeitsmaßnahmen und anderen PR-Maßnahmen veröffentlicht werden dürfen. Insbesondere fallen hierunter das Einstellen der Bilder und Videos auf den Internetpräsenzen und Social-Media-Kanälen des VfR Mannheim.

 

Ansprechpartner Kontaktdaten

Klaus Daniel

Außerschulische Jugendbildung VfR Mannheim 1896

 

Lars Andersson

Sportlicher Leiter U6-U9, Nachwuchszentrum VfR Mannheim

 

Christian Kühnle

Jugend-Förderverein VfR Mannheim: Soccer Kids

 

Bankverbindung

 

 

Veranstalter und Organisator

VfR Mannheim 1896 e.V. und der Förderverein VfR Mannheim (Soccer Kids).

Nachwuchszentrum: Josef-Bußjäger-Weg 4 | 68165 Mannheim, Geschäftsstelle Rhein-Neckar-Stadion: Theodor-Heuss-Anlage 19 | 68165 Mannheim Öffnungszeiten: Mo., Mi. und Do. 10:00 - 14:00 Uhr

Homepage: www.vfr-mannheim.de

Facebook: www.facebook.com/vfrmannheim